Gemeinde Remigen
Gemeinde Remigen

Baugesuche öffentliche Auflagen

Baugesuch – Publikation

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Läuchli Daniel und Anita, Studenacherweg 1, 5236 Remigen

Bauobjekt: Neubau Rindviehmaststall

Ortslage: Parzelle Nrn 388 + 389, Studenacherweg 1

Zone: Landwirtschaftsszone

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Bauherrschaft und Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Remigen, Hintertrottenstrasse 7, 5236 Remigen

Bauobjekt: Doppelkindergarten Lee mit Photovoltaikanlage

Ortslage: Parzelle Nr. 1334, Gebäude Nr. 261, Unterer Leeweg 3

Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe (Umgebungsschutzzone)


Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 21. April bis am 22. Mai 2023 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.