Baugesuch – Publikation
Verkehrsbeschränkung Am Schmittenbach
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Verfügende Behörde: Gemeinderat Remigen
Name der Strasse: Am Schmittenbach, 5236 Remigen
Art der Verkehrsbeschränkung: Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) mit der Zusatztafel „Zubringerdienst Am Schmittenbach 9a/b, 10a/b, 11a/b sowie Kommunalfahrzeuge gestattet“
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, respektive vom 01. September 2023 bis 02. Oktober 2023 bei der verfügenden Behörde bzw. beim Gemeinderat Remigen, 5236 Remigen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Gemeinderat
Signal 2.14
Zubringerdienst Am Schmittenbach 9a/b, 10a/b, 11a/b sowie Kommunalfahrzeuge gestattet.