Gemeinde Remigen
Gemeinde Remigen

Öffentliche Auflagen

Baugesuch – Publikation

Verkehrsbeschränkung Am Schmittenbach

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Verfügende Behörde: Gemeinderat Remigen

Name der Strasse: Am Schmittenbach, 5236 Remigen

Art der Verkehrsbeschränkung: Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14) mit der Zusatztafel „Zubringerdienst Am Schmittenbach 9a/b, 10a/b, 11a/b sowie Kommunalfahrzeuge gestattet“

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, respektive vom 01. September 2023 bis 02. Oktober 2023 bei der verfügenden Behörde bzw. beim Gemeinderat Remigen, 5236 Remigen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Der Gemeinderat

Signal 2.14

Zubringerdienst Am Schmittenbach 9a/b, 10a/b, 11a/b sowie Kommunalfahrzeuge gestattet.