Gemeinde Remigen
Gemeinde Remigen

Eichen von unschätzbarem Wert (Standort 3)

Eichenwald-Kernperimeter

Am 12. Juni 2015 hat die Ortsbürgergemeinde Remigen die Vereinbarung mit dem Kanton über das Eichenwaldreservat Schwändi-Bützberg genehmigt. Dieses besteht aus einem Kernperimeter mit einer Fläche von 22.1 ha, einem Verjüngungsperimeter im Umfang von 13.8 ha, einem Föhrenwaldperimeter mit 3.1 ha und einem Altholperimeter mit einer Grösse von 3.9 ha. Insgesamt beträgt die Waldfläche des Eichenwaldreservates somit 42.9 Hektaren.

Auf dem oben abgebildeten Kartenausschnitt sind einerseits die verschiedenen Zonen anderseits die mit einem grünen Punkt dargestellten Eichen sichtbar. Diese wurden im Kartierperimeter mit GPS aufgenommen. Diese Grundlage diente einerseits für die Berechnung des langfristigen Nutzungsverzicht von Eichen und anderseits für die Festlegung des Verjüngungsperimeters. Dieser wurde dort ausgeschieden, wo heute am wenigsten Eichen wachsen.

Nutzungsverzicht

Mit dem Abschluss der Vereinbarung über das Eichenwaldreservat Schwändi-Bützberg über 50 Jahre verpflichtet sich die OBG Remigen im Kernperimeter auf die Nutzung der Eichen und auf Verjüngungsschläge zu verzichten. Der Eichenreiche Wald soll zu Sicherung des für den Mittelspecht geeigneten Laubmischwaldes erhalten bleiben.

Zugunsten der Eiche und der seltenen Baumarten wie Elsbeere, Mehlbeere, Speierling, Feldahorn, Spitzahorn, Wildbirne, Ulme dürfen in den 50 Jahren maximal zwei Durchforstungen durchgeführt werden. Rund 20 % des Aushiebs sind als so genanntes Totholz im Wald liegen bleiben. Der vorhandene Eichenreichtum (siehe Plan oben) soll somit erhalten bleiben und gefördert werden.

Bestand im Kernperimeter nach einer Durchforstung. Eichen, Elsbeere, Mehlbeere, Feldahorn, Eiben etc. werden stehen gelassen und gefördert. Buchen, Eschen und Ahorne die meisten gefällt. Ein relativ lichter Wald mit einer üppigen und vielfältigen Kraut- und Strauchschicht entsteht.


Mittelspecht

Der Mittelspecht ist in der Schweiz gefährdet. Sein Bestand umfasst gegenwärtig rund 500 Brutpaare. Der Mittelspecht bewohnt eichenreiche Waldbestände unterhalb 800 m ü.M. Er hat einen grossen Raumbedarf: Ein lokaler Brutbestand von 5–10 Brutpaaren benötigt 50–100 ha Eichenwald mit alten Eichen. Zurzeit verteilt sich der Bestand auf 12 Kantone im westlichen, nördlichen und östlichen Mittelland und Jura.

Der Mittelspecht ist gefährdet, weil Eichenwälder im Verlaufe des letzten Jahrhunderts vielerorts in für die Art unbesiedelbare Habitate (z.B. Nadelholz-Reinbestände, Hochwald Mischbestände) umgewandelt worden sind.


Merkmale des Mittelspechts

Wie der Buntspecht, doch beide Geschlechter mit grossem rotem Scheitel; Bartstreif reicht nicht bis zum Scheitel und Nacken; grosser weisser Schulterfleck; trommelt selten. Die rahmfarbene, rosa überhauchte und längsgestrichelte Unterseite und die rosa Unterschwanzdecken.

Im Rahmen des «Aktionsplans Mittelspecht» führte die Abteilung Wald in den Jahren 2008 bis 2010 eine Erhebung der Mittelspechte im Aargau durch. Da diese auf alte Eichen angewiesen sind, beschränken sich die Aufnahmen auf eichenreiche Waldgebiete. Die Eichenwälder von Villigen und Remigen wurden dabei auch berücksichtigt. Der Kanton konnte dabei rund 100 Brutpaare und dadurch deutlich mehr als erwartet ermitteln. Erfreulicherweise konnte der Mittelspecht auch in Villigen und Remigen nachgewiesen werden. Mit dem Schutz der Eichen, der Neubegründung von jungen Eichen und der gezielten Förderung von Totholz sollte es möglich sein, in der Schwändi den Lebensraum für diese seltene und einmalige Vogelart wie auch für die vielen anderen Vogelarten und Lebewesen langfristig zu erhalten.

Föhrenwaldperimeter

In diesem Perimeter liegt das Ziel darin licht- und wärmeliebende Arten zu fördern. Zugunsten einer artenreichen Strauch- und Krautschicht soll der Bestand ausgelichtet und periodisch gepflegt werden. Weitere Informationen finden sie beim separaten Posten «Sonnenstube Föhrenwald».

Altholzperimeter

Im Altholzperimeter wird komplett auf forstliche Eingriffe verzichtet. Bäume die auf natürliche Art und Weise absterben werden im Wald belassen. Allfällige Massnahmen zur Abwehr von Gefahren erfordern die Zustimmung des Kreisforst-Amtes und werden festgehalten.

Dauer der Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Ortsbürgergemeinde Remigen wurde für eine Dauer von 50 Jahren abgeschlossen. Sie endet damit am 31. Dezember 2063. Für uns Menschen sind 50 Jahre eine sehr lange Zeit. Für den Wald insbesondere für einen Eichenwald – das natürliche Alter einer Eiche kann bei 700 bis 800 Jahre liegen – ist es eine relativ kurze Zeit.