Aufhebung öffentliche Wegrechte

28.11.2025

BEUGIACHER 

Aufhebung (Entwidmung) eines öffentlichen Weges inkl. Landabtretung (Teil der Parzelle 567)

Der Gemeinderat hat die Aufhebung eines öffentlichen Wegrechts und damit die Entwidmung von folgendem öffentlichem Weg inkl. Landabtretung dieser Fläche an den Grundeigentümer der Parzelle Nr. 598 beschlossen:

Beschreibung

Der Teil der öffentlichen Flur-Strassenparzelle Nr. 567, welcher zwischen den beiden Parzellen Nrn 598 und 599, verläuft, wird seit Jahrzehnten nicht mehr durch die Gemeinde unterhalten. Dieses Flurstrassen-Teilstück ist in der Zwischenzeit mit Gras überwachsen. Um für klare Verhältnisse zu sorgen, soll das Flurstrassen-Teilstück abparzelliert und die zu übernehmende Fläche mit der Parzelle Nr. 598 vereint werden.

Daraus ergeben sich für die Flur-Strassenparzellen im Gebiet Beugiacher folgende Änderungen gemäss Mutationsurkunde Nr. 799:

Die Parzelle Nr. 72 erhält einen Teil der bisherigen Parzelle Nr. 567.

Die Parzelle Nr. 567 wird aufgeteilt auf die Parzellen Nrn 72, 567 und 598.

Die Parzelle Nr. 597 wird aufgehoben bzw. den Parzellen Nrn 567 und 598 zugeschlagen.

Die Parzelle Nr. 1511 wird aufgehoben bzw. den Parzellen Nrn 567 und 598 zugeschlagen.

Der Plan mit der Aufhebung des öffentlichen Weges zwischen den Parzellen Nrn 598 und 599 liegt vom 04. Dezember 2025 bis 05. Januar 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Remigen öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen diese Aufhebung sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Remigen, Hintertrottenstrasse 7, 5236 Remigen, einzureichen. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.