Aufhebung öffentliche Wegrechte

28.11.2025

ZEHNTENHAUS

Aufhebung (Entwidmung) eines öffentlichen Wegrechts inkl. Landabtretung (Teil der Parzelle 53) und Errichtung eines öffentlichen Fusswegrechts

Der Gemeinderat hat die Aufhebung eines öffentlichen Wegrechts und damit die Entwidmung von folgendem öffentlichem Weg inkl. Landabtretung dieser Fläche an den Grundeigentümer der Parzelle Nr. 51 beschlossen:

Beschreibung

Die Eigentümer der Liegenschaft 51 konnten im Zusammenhang mit einer Erdsondenbohrung den Strassenabstand von 4 m gegenüber der Parzelle 53 nicht einhalten, weshalb der Gemeinderat vorgeschlagen hat, der Eigentümergemeinschaft einen Teil der Strassenparzelle 53 abzutreten unter der Bedingung, dass das öffentliche Fusswegrecht zwischen den Parzellen 53 und 57 im Grundbuch eingetragen wird, damit das kantonal geschützte Zehntenhaus weiterhin von aussen durch die Öffentlichkeit besichtigt werden kann. Die sich für die Parzellen Nrn 51 und 53 ergebenden Änderungen können der Mutationsurkunde Nr. 800 entnommen werden.

Der Plan mit der Landabtretung von der Parzelle Nr. 53 an die Parzelle Nr. 51 liegt vom 04. Dezember 2025 bis 05. Januar 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Remigen öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen diese Aufhebung sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Remigen, Hintertrottenstrasse 7, 5236 Remigen, einzureichen. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.