Feuerwerksverbot

27.7.2026

Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Remigen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erheblichen Brandgefahr hat der Gemeinderat Remigen ein «absolutes Feuerwerksverbot» erlassen. 

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderweitigen pyrotechnischen Gegenständen ist ab sofort bis auf Widerruf auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Dies im Zusatz zum bereits bestehenden Feuerverbot im Wald und in 50 Metern zum Waldrand. Dies schliesst auch befestigte Grillstellen bei Waldhütten, Picknickplätzen und Spielplätzen mit ein. (Gefahrenstufe 4 von 5. Vorbehaltlich verschärfende Massnahme, Entscheid des Regierungsrates des Kanton Aargau).

Bereits kleinste Funken können Brände auf Feldern, Wiesen, Hecken und Wäldern sowie im Siedlungsgebiet auslösen.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Brugg, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet. 

Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und die Sorgfalt hinsichtlich des Schutzes von Mensch, Natur und Sachwerten.

Feuerwerksverbot Gemeinderat Remigen