Öffentliche Auflagen

11.5.2026

Baugesuch 1 

Bauherrschaft und Grundeigentümer   Läuchli Kurt, Mönthalerstrasse 17, 5236 Remigen                                                                                                                         
Bauobjekt Umbau Remise auf der Südseite des Gebäudes Nr. 43 (unter dem bestehenden Dach; ohne Profilierung)
Ortslage Parzelle Nr. 554, Mönthalerstrasse 17
Zone Landwirtschaftszone

 

Baugesuch 2 

Bauherrschaft und Grundeigentümer P + S Real Estate Investment AG, Studacherstrasse 7a, 5416 Kirchdorf  
Bauobjekt Gewerbebau mit Wohnungen im Attikageschoss (Projektänderung des bewilligten Gewerbebaus, ohne Profilierung)
Ortslage Parzelle Nr. 1489, Brunnmattstrasse
Zone Gewerbezone

 

Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 18. Mai bis 16. Juni 2026 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.