Öffentliche Auflagen

26.5.2025
Bauherrschaft und
Grundeigentümer        

 Wernli Hans, Gansingerstrasse 16, 5236 Remigen                                   

Bauobjekt Photovoltaikanlage (ohne Profilierung)
Ortslage Parzelle Nr. 1470, Gebäude Nr. 58, Leestrasse
Zone Dorfzone, Umgebungsschutzzone
Bauherrschaft und 
Grundeigentümer                    

 Pro Natura Aargau, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch                                                      

Bauobjekt Neubau einer Trockenmauer, Sanierung von drei Steinhaufen und einer Trockenmauer
Ortslage Parzelle Nr. 312, Haselweg 3
Zone Spezialzone Hasel, Landschaftsschutzzone


Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 28. Mai bis 26. Juni 2025 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.