Bauherrschaft und Grundeigentümer | Wernli Hans, Gansingerstrasse 16, 5236 Remigen |
Bauobjekt | Photovoltaikanlage (ohne Profilierung) |
Ortslage | Parzelle Nr. 1470, Gebäude Nr. 58, Leestrasse |
Zone | Dorfzone, Umgebungsschutzzone |
Bauherrschaft und Grundeigentümer | Pro Natura Aargau, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch |
Bauobjekt | Neubau einer Trockenmauer, Sanierung von drei Steinhaufen und einer Trockenmauer |
Ortslage | Parzelle Nr. 312, Haselweg 3 |
Zone | Spezialzone Hasel, Landschaftsschutzzone |
Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 28. Mai bis 26. Juni 2025 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.