Öffentliche Auflagen

23.6.2025
Bauherrschaft und
Grundeigentümer        

 Einwohnergemeinde Remigen, Hintertrottenstrasse 7, 5236 Remigen                 

Bauobjekt Gestaltung Innenhof Pavillon, Gartenhaus (ohne Profilierung)
Ortslage Parzelle Nr. 236, Gebäude Nr. 206, Hintertrottenstrasse 4
Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe, Umgebungsschutzzone


Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 27. Juni bis 28. Juli 2025 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.