Baugesuch
Bauherrschaft und Grundeigentümer | Ortsbürgergemeinde Remigen, Hintertottenstrasse 7, 5236 Remigen |
Bauobjekt | Weiher (ohne Profilierung) |
Ortslage | Parzelle Nr. 1231, Gebiet Bürersteig/Stierematt |
Zone | Naturschutzzone Wald |
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 20. August 2025 bis 18. September 2025 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und im Doppel Einwendung erhoben werden (keine Fristverlängerung). Die Einwendung muss vom Einsprecher oder einer bevollmächtigten Person stammen. Auf eine Einwendung, die keinen Antrag, keine Begründung und keinen verlangten Entscheid (anstelle der nachgesuchten Baubewilligung) enthält, kann nicht eingetreten werden.