Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Remigen

9.3.2026

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 2. März 2026, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Remigen erlassen.

Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Remigen oder am Schalter der Gemeindekanzlei Remigen bezogen werden.

Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 2. März 2026 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Mitteilungsblatt Hier und Heute an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


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