Wirtetätigkeit

Mel­dung Ein­zel­an­lass

Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen. Für Vereine und Organisationen, die einen solchen Einzelanlass mit Wirtetätigkeit durchführen, besteht eine Meldepflicht. Reichen Sie dazu bitte das Gesuch für einen Einzelanlass online ein. 

Meldung Einzelanlass:
gratis

Kleinhandelsbewilligung:
CHF 20.00 bis 200.00 (im Normalfall Minimalgebühr von CHF 20.00)

Spirituosenabgabe:
CHF 30.00 - CHF 2'000.00;

  • Für Einzelanlässe,
    • die höchstens einen Tag dauern: CHF 30.00
    • die mehrere Tage dauern, pro Folgetag: CHF 10.00 - CHF 30.00
    • die mehrere Tage dauern und mehrere Festwirtschaften umfassen: CHF 250.00 bis CHF 2'000.00

Verlängerung Öffnungszeiten:
CHF 30.00 - CHF 100.00

Lebensmittelbetriebe

Für

  • die Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
  • eine personelle Änderung in der Betriebsführung eines Lebensmittelbetriebes
  • eine Betriebsschliessung eines Lebensmittelbetriebes
  • den Ausschank oder Verkauf von Spirituosen

ist beim Gemeinderat gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) mindestens 30 Tage im Voraus ein Gesuch für gastwirtschaftliche Tätigkeit einzureichen. Dazu ist das Meldeformular für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe (mit und ohne Spirituosen) zu verwenden. Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und zusammen mit einer Kopie des Fähigkeitsausweises zum Führen eines Gastwirtschaftsbetriebes oder Diplom einer anerkannten Hotelfachschule sowie eines Personalausweises (Identitätsausweis, Pass) bei der Gemeindekanzlei Würenlos einzureichen. Zudem ist es elektronisch via Button "Einreichen" an das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, einzureichen.

Weitere Informationen zur Melde-/Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe finden Sie auf der Webseite des Departements Gesundheit und Soziales

Kleinhandelsbewilligung

Werden in einem Ladenlokal Spirituosen verkauft, in einem Restaurant ausgeschenkt, übers Internet oder über die Gasse verkauft, wird eine Kleinhandelsbewilligung für den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen benötigt. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz, Aarau, und hat elektronisch mit dem Meldeformular "Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe" zu erfolgen.

Was sind Spirituosen?
Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.).